Hausordnung: Gemeinde Steinheim

Seitenbereiche

Pausenhof
Klettewand
Sporthalle
Schule
Bleistift

Hauptbereich

Schul- und Hausordnung

Vorbemerkungen: Zur Vereinfachung werden Schülerinnen und Schüler nur mit „Schüler“ und Lehrerinnen und Lehrer nur mit „Lehrer“ bezeichnet. Schüler und Lehrer der Hillerschule begreifen die Schule als gemeinsamen Lebensraum. Die Regelungen der Schulordnung ermöglichen für alle ein gutes Zusammenleben in der Schule. Jeder Einzelne soll durch Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen. Grundsätzlich achten wir auf einen freundlichen Umgangston und verzichten auf Gewalt, Drohungen, Beschimpfungen und Sachbeschädigungen.

1. Verhalten auf dem Schulgelände und außerhalb der Schule

An den Bushaltestellen verhalten sich die Schüler so, dass niemand gefährdet wird und die Schulbusse ohne Schwierigkeiten an- und abfahren können. Zum Schulgelände gehört auch das Sportgelände, wenn dort Unterricht stattfindet. Das Mitbringen und der Konsum von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sind während der Schulzeit, im Rahmen von Schulveranstaltungen und auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Unbefugte dürfen das Schulgelände nicht betreten. Schülern ist das Mitbringen von Gästen nur mit Genehmigung der Schulleitung oder nach Absprache mit dem Klassenlehrer gestattet.

2. Unterricht und Unterrichtsbesuch

Auswärtige Schüler, die mit dem 1. Bus kommen, können sich von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr im Aufenthaltsraum aufhalten. Über Mittag können sie sich bis zu zwei Schulstunden darin aufhalten. Schüler, die während dieser Zeit die Hausordnung wiederholt missachten, verlieren das Recht, sich im Aufenthaltsraum aufzuhalten.

Unterrichtszeiten
1. Stunde07.45 Uhr – 08.30 Uhr
2. Stunde08.30 Uhr – 09.15 Uhr
Große Pause09.15 Uhr – 09.35 Uhr
3. Stunde09.35 Uhr – 10.20 Uhr
4. Stunde10.20 Uhr – 11.05 Uhr
Große Pause11.05 Uhr – 11.20 Uhr
5. Stunde11.20 Uhr – 12.05 Uhr
6. Stunde12.05 Uhr – 12.50 Uhr
7. Stunde          HA-Betreuung GS12.55 Uhr – 13.55 Uhr
8. Stunde13.55 Uhr – 14.40 Uhr
9. Stunde14.40 Uhr – 15.25 Uhr
10. Stunde15.30 Uhr – 16.15 Uhr
11. Stunde16.15 Uhr – 17.00 Uhr

Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte sind im Unterricht nicht erlaubt. Sie müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut sein. Elektronische Geräte sind bei Prüfungen vor Beginn abzugeben. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

Während des Unterrichts wird keine Kopfbedeckung getragen.

Schüler müssen sich täglich, insbesondere auch am Ende der Unterrichtszeit und im Hinblick auf den nächsten Tag, über den aktuellen Stand des Vertretungsplanes informieren. Klassen und Schüler, die eigenmächtig dem Unterricht fern bleiben, obwohl die Vertretung geregelt war, werden zum Nachsitzen einbestellt.

Nach Ende des regulären Unterrichts endet auch die Aufsichtspflicht der Schule für alle Schüler, die nicht die Schulbusse benutzen. Schüler haben nach Unterrichtsende das Schulgebäude zu verlassen.

3. Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den selbständigen Lern- und Übungsprozess der Schüler. Sie sind unabdingbarer Bestandteil des Unterrichts und müssen regelmäßig und gründlich bearbeitet werden. Die Hausaufgaben werden von jedem Schüler selbständig in einem Hausaufgabenheft oder Schulplaner notiert. Im Falle von Unklarheiten wird beim Mitschüler oder beim Lehrer nachgefragt.

4. Lehr- & Lernmittel

Die notwendigen Lernmittel werden vom Schulträger angeschafft und dem Schüler leihweise überlassen. Für die ausgeliehenen Lernmittel sind die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter haftbar. Die zur Verfügung gestellten Bücher müssen innerhalb der ersten Schulwoche eingebunden werden. Es darf keine Klebefolie verwendet werden.

5. Schulbesuchspflicht und Schulversäumnisse

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen und die Schul- und Hausordnung einzuhalten. Ein Schulversäumnis, das heißt ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen liegt vor, wenn ein Schüler weder entschuldigt, noch befreit oder beurlaubt wurde. Versäumt ein Schüler unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, GFS oder FiP, wird die Note „ungenügend“ erteilt. Ein Nachschreiben der Arbeit ist in diesen Fällen unzulässig. Dies gilt auch für mündliche bzw. praktische Leistungen.

Bei Täuschungshandlungen während eines Tests oder einer Klassenarbeit bestimmt der Fachlehrer die Konsequenzen im Rahmen des § 8 (6) der „Notenverordnung“.

6. Krankmeldung und Beurlaubung

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Im Falle einer mündlichen oder telefonischen Verständigung ist die schriftliche Mittelung innerhalb von drei Tagen nachzureichen (Schulbesuchsverordnung). Versäumter Unterrichtsstoff muss vom Schüler unaufgefordert nachgeholt werden. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Treten bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers auf, der Teilnahmepflicht nachzukommen, kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Über die Beurlaubung von einer Unterrichtsstunde entscheidet der Fachlehrer, von anderen verbindlichen Veranstaltungen bis zu zwei Unterrichtstage der Klassenlehrer.

Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Über die Befreiung von einzelnen Sportstunden entscheidet der Sportlehrer. Bei längeren Befreiungen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Der Fachlehrer entscheidet über die Anwesenheitspflicht.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur auf vorherigen rechtzeitigen Antrag möglich. Zuständig bis zu zwei Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer, bei mehr als zwei Unterrichtstagen entscheidet die Schulleitung. Eine Beurlaubung wegen eines Urlaubs darf nicht genehmigt werden.

7. Verhalten während der großen Pause

In der großen Pause verlassen alle Schüler ihr Schulgebäude und halten sich im jeweiligen Pausenhof, der durch Markierungen begrenzt ist, auf. Der „rote Platz“ steht nur den Schülern der Klassen 5 – 7 zur Verfügung. Die SMV erstellt hierzu einen Plan. Bei extrem schlechter Witterung (Dauerregen etc.) kann von den Aufsicht führenden Lehrern allen Schülern der Aufenthalt im Eingangsbereich des Schulhauses (Erdgeschoss) durch ein sichtbares Signal erlaubt werden. Während des Unterrichts und der großen Pause darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Im Falle des unerlaubten Verlassens entfällt der Versicherungsschutz. An den Verkaufsständen stellen sich die Schüler in Reihe geordnet auf. Den Anweisungen der Lehrer, Hausmeister, Sekretärinnen und Reinigungskräften ist Folge zu leisten. Schneeballwerfen, „Einseifen“ und Rutschen auf Eisbahnen ist wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung verboten. Das Spielen mit Hartbällen (Fußball, Tennisball) ist auf dem Pausenhof nicht erlaubt.

8. Ordnungsregeln

Mit den Arbeitsmaterialien, Räumen und dem Schulinventar wird sorgsam umgegangen. Die Klassenräume werden in den kleinen Pausen gelüftet.

Auf eine dem Ort und Anlass angemessene Kleidung ist zu achten.

Der Schulhof wird sauber gehalten. Die Trennung von wieder verwertbarem Abfall ist zu beachten.

Alle Schüler, Klassen- und Fachlehrer sind dafür verantwortlich, dass nach jeder Unterrichtsstunde die Räume in einem ordentlichen Zustand sind. In jeder Klasse werden wöchentlich zwei Schüler als Klassenordner eingeteilt. Klassenordner sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer. Sie säubern am Ende jeder Stunde die Tafel und kehren nach Unterrichtsende das Klassenzimmer. Ohne Mithilfe der Klasse können die Ordner ihre Aufgabe nicht richtig erfüllen. Die Stühle müssen nach Unterrichtsende hochgestellt werden. In den Fachräumen werden grundsätzlich vor dem Verlassen des Raumes die Stühle hochgestellt. Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Beim Verlassen des Klassenzimmers müssen alle Fenster geschlossen werden, das Licht muss aus sein und der Raum abgeschlossen werden. Mit Papierhandtüchern, Handtüchern, Seifen und Energie (Wasser, Licht) wird verantwortungsvoll und sparsam umgegangen.
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Im Übrigen sind die Toiletten sauber zu halten.

Im Schulbereich sind außerdem nicht erlaubt:

  • das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen jeglicher Art (Skateboards, Cityroller, Waveboards, Inliner etc.). Cityroller dürfen im Schulgelände nur zusammengeklappt transportiert und aufbewahrt werden. Für Schäden und Verlust haftet die Schule nicht
  • das Mitbringen von Waffen oder anderen Gegenständen, die andere gefährden oder den Unterricht stören können
  • das Sitzen auf Fensterbänken, das Hinauslehnen aus Fenstern und das Rutschen auf Geländern
  • das Mitbringen von Tieren ohne vorherige Zustimmung der Schulleitung

Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen. Sie sind abzuschließen, da die Schule keine Haftung übernimmt. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften für Verkehrssicherheit entsprechen.

9. Feueralarm

Bei Feuer- und Katastrophengefahr wird Sirenenalarm ausgelöst. Die Schüler werden durch regelmäßige Übungen auf ein geordnetes Verlassen der Schulgebäude vorbereitet. In jedem Raum ist ein Plan angebracht, auf dem ein möglicher Fluchtweg vorgeschlagen ist. Prinzipiell gilt aber, im Notfall den Weg zu nehmen, der gefahrenfrei ist und zügig nach draußen führt. Die Fenster werden geschlossen. Das Tagebuch wird mitgenommen. Am vorgesehenen Sammelplatz wird die Anwesenheit aller Schüler überprüft.

10. Wertgegenstände, Fundsachen

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und von diesem verwaltet.
Für Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Handys, Unterhaltungsgeräte etc. besteht in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen kein Versicherungsschutz und es kann bei Beschädigung oder Verlust kein Haftungsanspruch gegenüber der Schule geltend gemacht werden.

11. Unfallversicherung und Unfallverhütung

Bei regulärem Unterricht und bei genehmigten Schulveranstaltungen besteht für Schüler bei Schulunfällen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Alle am Schulleben Beteiligten haben die Verpflichtung, Unfälle zu vermeiden und erkannte Unfallgefahren zu beseitigen. Schüler, Eltern und Lehrer sind deshalb aufgefordert, bei einer möglichen Gefährdung, der sie selbst nicht abhelfen können, sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung zu melden.

12. Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung

Die Schul- und Hausordnung dient dazu, den Schulbesuch aller Schüler sinnvoll und erfolgreich zu gestalten. Wenn sich Schüler nicht an die Schulordnung halten, werden sie in angemessener Form von den Lehrkräften darauf hingewiesen. Verstoßen Schüler wiederholt gegen diese Ordnung und gefährden somit die gemeinsame Arbeit, das Wohl einzelner, das Wohl der Gemeinschaft oder der Schule, werden Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Schulgesetzes (§90) eingeleitet. Diese folgen einerseits dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, andererseits finden vorausgegangene Verstöße Beachtung. Unter dem Vermerk „Grober Verstoß gegen die Schulordnung“ wird das Missachten der Schul- und Hausordnung durch Schüler (in der Regel im Wiederholungsfall) mit Datum und Art des Vergehens im Tagebuch festgehalten.

Diese Schulordnung wurde im Februar 2014 von den Schulgremien (GLK, Schulkonferenz) beschlossen. Sie ist zum 01.03.2014 in Kraft getreten und wurde im September 2016 aktualisiert. Die Lehrer der Hillerschule verstehen sich als Vorbilder und achten auf die Einhaltung der Regeln zum Schutz der Gemeinschaft, des störungsfreien Unterrichts, der Gebäude und des Inventars.

Infobereiche

Highlights

Mensa

Die Mensa der Hillerschule ist in der 1. großen Pause für die Schüler*innen der Realschule von 9.15 Uhr bis 9.30 Uhr und in der Mittagspause für alle Schüler*innen von 12.05 Uhr bis 13.50 Uhr geöffnet. Beim Mittagessen können die Schüler*innen der Grund- und Realschule zwischen einer Tagessuppe, einer Salatbowl und einem Menü wählen. Am Trinkbrunnen gibt es kostenlos Wasser mit und ohne Kohlensäure, darüber hinaus können weitere Getränke erworben werden.

Musikprofil

Alle Schülerinnen und Schüler der Hillerschule erhalten ab dem 2. Schulhalbjahr der Klasse 5 eine rhythmische Grundbildung. Diese ist im regulären Musikunterricht integriert. Spielerisch werden Notenwerte durch Trommeln vermittelt und ein rhythmisches Grundgefühl durch das Erlernen der sogenannten Cajón entwickelt.

Geoparkschule

Wir sind GEOPARKSCHULE!
Doch was heißt das eigentlich?